Steuererleichterung

Ihr Steuerbonus 2026: Der Staat zahlt 20 % Ihrer Rechnung

Wenn Sie AnnA beauftragen, profitieren Sie nicht nur von erstklassigem Service, sondern auch von erheblichen steuerlichen Vergünstigungen. Grundlage hierfür ist der § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Tätigkeiten, die normalerweise durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden, aber von einem professionellen Dienstleister übernommen werden. Dazu gehören:

  • Reinigung & Pflege: Wohnungsreinigung, Fenster putzen, Teppichreinigung.
  • Garten & Außenbereich: Rasen mähen, Hecken schneiden, Winterdienst.
  • Betreuung & Unterstützung: Kinderbetreuung oder Seniorenbegleitung im Alltag.
  • Einfache Reparaturen: Kleinere Instandsetzungen in der Wohnung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – der Bonus steht Ihnen in beiden Fällen zu.

Wie hoch ist Ihre Ersparnis?

Die Förderung ist äußerst attraktiv: Sie können 20 % Ihrer Gesamtkosten (Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten inkl. MwSt.) direkt geltend machen.

  • Maximaler Abzug: Bis zu 4.000 € pro Jahr.
  • Berechnungsgrundlage: Aufwendungen von bis zu 20.000 € jährlich werden berücksichtigt.

Der entscheidende Vorteil: Diese 4.000 € werden nicht einfach von Ihrem Einkommen abgezogen, sondern direkt von Ihrer bereits errechneten Steuerschuld subtrahiert. Sie bekommen das Geld also eins zu eins zurück!


Rechenbeispiel für Ihren Vorteil:

ZeitraumRechnungsbetrag (brutto)Steuerersparnis (20 %)Ihre effektiven Kosten
Pro Monat125,00 €– 25,00 €100,00 €
Pro Jahr1.500,00 €– 300,00 €1.200,00 €

In diesem Beispiel schenkt Ihnen das Finanzamt umgerechnet fast zweieinhalb Monate unserer Dienstleistung pro Jahr!


Was Sie beachten müssen (Wichtig!)

Damit das Finanzamt den Abzug akzeptiert, sind zwei Dinge zwingend erforderlich:

  1. Rechnung statt Quittung: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung von uns, in der die Arbeits- und Fahrtkosten separat ausgewiesen sind.
  2. Kein Bargeld: Die Zahlung muss unbar erfolgen (z. B. durch Überweisung oder Lastschrift). Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt, selbst wenn eine Quittung vorliegt.

Warum AnnA besser ist als ein privater Minijob:

Wenn Sie selbst eine Hilfe auf Minijob-Basis anmelden, liegt der maximale Steuerabzug bei lediglich 20 % von 2.550 €, also höchstens 510 € pro Jahr. Mit AnnA als professionellem Dienstleister liegt Ihr Förderlimit mit 4.000 € fast achtmal so hoch!


Rechtlicher Hinweis

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Regelungen individuell auswirken können, empfehlen wir für verbindliche Auskünfte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu halten.