Ich habe eine chronische Erkrankung. Besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
llein eine chronische Erkrankung begründet noch keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Es muss zuvor eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgen. Legt dieser fest, dass ein Pflegegrad besteht, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Ebenfalls kann eine Haushaltshilfe in Notsituationen und bei plötzlichen Erkrankungen beantragt werden. Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Wie lange habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung?
Bei schweren akuten Erkrankungen wird die Dauer der Haushaltshilfe individuell geprüft, sofern keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann. Der Antrag auf Haushaltshilfe wird gegebenenfalls durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) geprüft.
Kann ich auch eine Haushaltshilfe beantragen auch wenn keine Kinder im Haushalt leben?
Wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dieser Anspruch ist in § 38 SGB V verankert.
Ich wurde nach der Entbindung vorzeitig aus dem Krankenhaus entlassen. Habe ich dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach der Entbindung muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden. Die medizinischen Voraussetzungen werden dann von Ihrer Krankenkasse geprüft.
Kann meine Hebamme die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe attestieren?
Eine Hebamme kann unter bestimmten Bedingungen eine Bescheinigung für eine Haushaltshilfe ausstellen: Eine Schwangere, die aufgrund von vorzeitigen Wehen oder Krankheit nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen und die entweder alleine lebt oder deren Partner berufstätig ist, und bei der andere im Haushalt lebende Personen entweder zu alt, zu krank oder schulpflichtig sind, hat das Recht auf eine Haushaltshilfe. Hierzu gibt es noch zusätzlich einige andere Faktoren, welche die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe begründen. In diesen Fällen wird die Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt. Diese Bescheinigung kann sowohl Ihre Hebamme als auch Ihr behandelnder Frauenarzt ausstellen. Wir beraten Sie gern.
Welche Kosten erwarten mich bei einer ärztlichen Verordnung?
Es fallen maximal 10 Euro täglich an. Dies gilt nicht bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung. Hier fällt für Sie keine Zuzahlung an. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden in diesen Fällen zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfällt der Betrag ebenfalls.