Ich habe eine chronische Erkrankung. Besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Allein eine chronische Erkrankung stellt keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe dar. Es muss zuvor eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfolgen. Legt dieser fest, dass ein Pflegegrad besteht steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Ebenfalls kann die Haushaltshilfe in Notsituationen und bei plötzlichen Erkrankungen beantragt werden. Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Welche Kosten erwarten mich bei einer ärztlichen Verordnung?
Bei ärztlichen Verordnungen fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich, an.
Dies gilt nicht bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung. Hier fällt für Sie keine Zuzahlung an. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei einer Befreiung entfällt der Betrag ebenfalls.
Wie lange habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung?
Bei schweren akuten Erkrankungen wird die Dauer der Haushaltshilfe individuell geprüft, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
Der Antrag auf Haushaltshilfe wird eventuell durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) geprüft wird.